Impressum

Angaben nach §5 TMG

Inhaltlich Verantwortlicher
Frank Schuster

Max Schuster GmbH & Co. KG
Am Drostenstück 29
58507 Lüdenscheid

Telefon:
+49 (0) 2351 – 96490
Telefax:
+49 (0) 2351 – 964945

E-Mail:
info@max-schuster.de
Webseiten:
www.max-schuster.de
www.saugnapf.eu

Geschäftsführer:

Ralph-Friedrich Schuster
Frank Schuster

USt-Id-Nr. DE 260 006 740

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Amtsgericht:

Registergericht Iserlohn
HRA 3176

Komplementärin:
Max Schuster Verwaltungs-GmbH
Sitz: Lüdenscheid

Amtsgericht:
Registergericht Iserlohn HRB 6514

Realisation:

manthey werbung | fotografie
www.manthey-werbung.de

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
1.1 Alle Angebote und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der
 Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir 
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch
 wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Fall divergierender
Erklärungen kann das mit der Auslieferung verbundene Übereignungsangebot nur 
unter gleichzeitiger Anerkennung unserer Bedingungen ausdrücklich oder 
stillschweigend angenommen werden.

1.2 An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen 
ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind
 auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu senden.

2. Auftragserteilung
2.1 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt
 wird. Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen
 der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.2 Für die Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
 Wenn keine besondere Beförderungsart oder Reisewege vom Besteller vorgeschrieben 
und uns bestätigt sind, dann sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ohne Obligo
 Beförderungsart und Reisewege zu bestimmen.

3. Preise
3.1 Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk Lüdenscheid
 ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Das gleiche gilt
 bei Teillieferungen und Eilsendungen.

3.2 Zu diesen Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen
 gesetzlichen Höhe hinzu.

3.3 Es gelten die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung in Verbindung mit
 den gesetzlichen Bestimmungen.

3.4 Bei Kalkulationsirrtum oder Preissteigerung sind wir berechtigt, die Preise
 angemessen durch einseitige Erklärung den richtigen Verhältnissen anzupassen.

5. Lieferzeit
5.1 Vereinbarte Lieferzeiten gelten nur annähernd.

5.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch 
nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Angaben,
 Genehmigungen und Freigaben.

5.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
 das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
 Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des
 Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung
 oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt
 auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten
 Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines
 bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
 wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller bald möglichst mitteilen.

5.5 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, ist der Lieferer berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den
 Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist
 zu beliefern.

5.6 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
 Bestellers voraus.

6. Gefahrenübergang und Entgegennahme
6.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller 
über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch
 andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen hat. Auf Wunsch 
des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl,
 Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden sowie sonstige
 versicherbare Risiken versichert.

6.2 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen,
 vom Besteller unbeachtet der Rechte aus Abschnitt 8 entgegenzunehmen. Teillieferungen 
sind zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, einschließlich
 der zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
7.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung 
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
 dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
 sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, und der Besteller zur Herausgabe
 verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des
 Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag,
 sofern nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet.

7.4 Eine Vereinbarung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt
 für uns und läßt unser Vorbehaltseigentum unberührt.

7.5 Übersteigt der Wert unseres Vorbehaltseigentums einschl. etwaiger anderer
 Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 15%, so werden wir auf
 Verlangen des Bestellers entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7.6 Erfolgt die Bezahlung einer Lieferung im Wege des sog. Scheck-/ Wechselverfahrens, 
also in der Form, daß der Käufer zugunsten des
 Verkäufers Schecks ausstellt und zugleich der Verkäufer auf den Käufer Wechsel zieht,
 gilt die Lieferung erst dann als bezahlt, wenn die vom Käufer ausgestellten Schecks
 eingelöst sind und die Ausstellerhaftung des 
Verkäufers aus den von ihm ausgestellten Wechseln erloschen ist.

8. Haftung für Mängel der Lieferung
8.1 Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt 

10.4 wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem
 Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die
sich innerhalb von 1 Woche ab Eingang der Lieferung beim Besteller infolge eines
 vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, 
Verwendung fehlerhafter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar 
oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden.
 Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Verzögert sich der Versand, die 
Inbetriebnahme oder die Weiterverarbeitung ohne Verschulden des Lieferers, so
erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübernahme.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf
 die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des 
Fremderzeugnisses zustehen.

8.2 Alle Gewährleistungsansprüche, auch für verdeckte Mängel, verjähren spätestens
nach 3 Monaten ab Eingang der Lieferung beim Besteller, sofern nach dem Gesetz
 nicht kürzere Verjährungsfristen gelten.

8.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachstehenden Gründen
entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage,
bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung,
 fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
 Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bearbeitung, chemische, elektrochemische,
 elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden
des Lieferers zurückzuführen sind.

8.4 Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
 Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem
 Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Sonst ist der Lieferer
 von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der 
Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels
im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte
 beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

8.5 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren
 Kosten trägt der Lieferer – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt
 herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie
 die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des
 Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann., die Kosten der etwa erforderlichen
Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.

8.6 Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. 
Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für
 den Liefergegenstand. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne
 vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
 wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

8.7 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
 die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit
 gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.8 Für den versendeten Stahl haften wir nach den Bedingungen des
 Deutschen Edelstahlverbandes.

9. Haftung für Nebenpflichten
9.1 Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter
Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der 
Abschnitte 8 und 10 entsprechend.

So finden Sie uns

Max Schuster GmbH & Co. KG
Am Drostenstück 29
58507 Lüdenscheid

zur DATENSCHUTZERKLÄRUNG

So erreichen Sie uns

Telefon
+49 (0) 2351 - 96490

Telefax
+49 (0) 2351 - 964945

Mail
info@max-schuster.de