Angaben nach §5 TMG
Inhaltlich Verantwortlicher
Frank Schuster
Max Schuster GmbH & Co. KG
Am Drostenstück 29
58507 Lüdenscheid
Telefon:
+49 (0) 2351 – 96490
Telefax:
+49 (0) 2351 – 964945
E-Mail:
info@max-schuster.de
Webseiten:
www.max-schuster.de
www.saugnapf.eu
Geschäftsführer:
Ralph-Friedrich Schuster
Frank Schuster
USt-Id-Nr. DE 260 006 740
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Registergericht Iserlohn
HRA 3176
Komplementärin:
Max Schuster Verwaltungs-GmbH
Sitz: Lüdenscheid
Amtsgericht:
Registergericht Iserlohn HRB 6514
manthey werbung | fotografie
www.manthey-werbung.de
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
1.1 Alle Angebote und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Fall divergierender
Erklärungen kann das mit der Auslieferung verbundene Übereignungsangebot nur
unter gleichzeitiger Anerkennung unserer Bedingungen ausdrücklich oder
stillschweigend angenommen werden.
1.2 An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu senden.
2. Auftragserteilung
2.1 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt
wird. Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.2 Für die Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wenn keine besondere Beförderungsart oder Reisewege vom Besteller vorgeschrieben und uns bestätigt sind, dann sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ohne Obligo Beförderungsart und Reisewege zu bestimmen.
3. Preise
3.1 Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk Lüdenscheid
ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Das gleiche gilt
bei Teillieferungen und Eilsendungen.
3.2 Zu diesen Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.3 Es gelten die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
3.4 Bei Kalkulationsirrtum oder Preissteigerung sind wir berechtigt, die Preise angemessen durch einseitige Erklärung den richtigen Verhältnissen anzupassen.
5. Lieferzeit
5.1 Vereinbarte Lieferzeiten gelten nur annähernd.
5.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Angaben, Genehmigungen und Freigaben.
5.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller bald möglichst mitteilen.
5.5 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, ist der Lieferer berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.6 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
6. Gefahrenübergang und Entgegennahme
6.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller
über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch
andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen hat. Auf Wunsch
des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl,
Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden sowie sonstige
versicherbare Risiken versichert.
6.2 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeachtet der Rechte aus Abschnitt 8 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, einschließlich
der zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
7.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet.
7.4 Eine Vereinbarung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt für uns und läßt unser Vorbehaltseigentum unberührt.
7.5 Übersteigt der Wert unseres Vorbehaltseigentums einschl. etwaiger anderer Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 15%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7.6 Erfolgt die Bezahlung einer Lieferung im Wege des sog. Scheck-/ Wechselverfahrens, also in der Form, daß der Käufer zugunsten des Verkäufers Schecks ausstellt und zugleich der Verkäufer auf den Käufer Wechsel zieht, gilt die Lieferung erst dann als bezahlt, wenn die vom Käufer ausgestellten Schecks eingelöst sind und die Ausstellerhaftung des Verkäufers aus den von ihm ausgestellten Wechseln erloschen ist.
8. Haftung für Mängel der Lieferung
8.1 Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt
10.4 wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem
Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die
sich innerhalb von 1 Woche ab Eingang der Lieferung beim Besteller infolge eines
vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
Verwendung fehlerhafter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar
oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Verzögert sich der Versand, die
Inbetriebnahme oder die Weiterverarbeitung ohne Verschulden des Lieferers, so
erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübernahme.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf
die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen.
8.2 Alle Gewährleistungsansprüche, auch für verdeckte Mängel, verjähren spätestens nach 3 Monaten ab Eingang der Lieferung beim Besteller, sofern nach dem Gesetz nicht kürzere Verjährungsfristen gelten.
8.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachstehenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bearbeitung, chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
8.4 Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
8.5 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann., die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
8.6 Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8.7 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.8 Für den versendeten Stahl haften wir nach den Bedingungen des Deutschen Edelstahlverbandes.
9. Haftung für Nebenpflichten
9.1 Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter
Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der
Abschnitte 8 und 10 entsprechend.
Max Schuster GmbH & Co. KG
Am Drostenstück 29
58507 Lüdenscheid
Telefon
+49 (0) 2351 - 96490
Telefax
+49 (0) 2351 - 964945
Mail
info@max-schuster.de